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   LSG Niedersachsen, 26.05.2000 - L 9 SB 247/98   

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https://dejure.org/2000,25611
LSG Niedersachsen, 26.05.2000 - L 9 SB 247/98 (https://dejure.org/2000,25611)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2000 - L 9 SB 247/98 (https://dejure.org/2000,25611)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - L 9 SB 247/98 (https://dejure.org/2000,25611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - Bildung des Gesamt-GdB - Bindung des Versorgungsamtes an anderweitige Feststellungen

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger -

    Das Sächsische LSG (Urteil vom 21.3.2001 - L 1 SB 34/99) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.5.2000 - L 9 SB 247/98) sähen - wie auch er selbst, der Beklagte - in ähnlich gelagerten Fällen eine Bindungswirkung nach § 4 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bzw § 69 Abs. 2 SGB IX dann nicht, wenn neben den Arbeitsunfallfolgen noch weitere Beeinträchtigungen geltend gemacht würden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 7 SB 193/00

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Anwendbarkeit der AHP 1996

    (LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.5.2000, L 9 SB 247/98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2002 - L 7 SB 70/02

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Herabsetzung der GdB-Bewertung von 50 %

    Nach seiner Zielsetzung dient § 69 Abs. 2 SGB IX allein der Verwaltungsvereinfachung und dem Schutz des Behinderten, dem eine weitere Begutachtung zur Feststellung der Höhe des GdB erspart werden soll, wenn bereits ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Feststellung der MdE durchgeführt worden ist (LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.5.2000, L 9 SB 247/98).
  • LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 SB 34/99

    Anspruch auf Feststellung einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)

    Wenn aber - wie hier -, das Versorgungsamt wegen des glaubhaft gemachten Interesses des Behinderten ohnehin tätig werden und eine verbindliche Feststellung treffen muss, so liegt ein Grund für eine Bindung des Versorgungsamtes an die anderweitige Feststellung nicht vor (so auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. Mai 2000 - L 9 SB 247/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 10 SB 70/14
    Insoweit ist indessen im Hinblick auf den Vortrag des Klägers klarstellend darauf hinzuweisen, dass die insoweit festgestellten Grade der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) im hier vorliegenden schwerbehindertenrechlichen Verfahren keine Bindungswirkung entfalten (vgl. dazu - auch zum Nachstehenden: Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 26. Mai 2000 - L 9 SB 247/98; ebenso BSG Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 4; zustimmend auch Goebel in juris PK - SGB IX § 69 SGB IX Rn 37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2007 - L 9 SB 185/04
    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte wird demgemäß der Gesamt - GdB unterdessen überwiegend allein noch in der Zusammenfassung von Einzel - Behinderungsgraden bestimmt, die jeweils für eines der in Ziff. 18 Abs. 4 Satz 2 AP genannten Funktionssysteme gebildet werden (vgl. u. a. bereits LSG Rh-Pf, Beschluss vom 4. März 1996, Az. L 4 Vs 88/95 im Leitsatz 1; LSG NRW, Urteil v. 29. September 2005, Az. L 7 SB 68/05; Urt. v. 17. August 2006, Az. L 7 SB 39/05; Bay LSG, Urt. v. 25. August 2005, Az. L 15 SB 152/04, im Ansatz auch LSG Nds, Urt. v. 26. Mai 2000, Az. L 9 SB 247/98).
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